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Zuallererst möchten wir jeden, den es auf unseren Campingplatz Himmelreich verschlagen hat, herzlich begrüßen. Wir – das sind der Platzinhaber Roger Groß und seine beiden Söhne Maximilian und William, sowie alle Mitarbeiter – bemühen uns, dass Ihr Urlaub ein voller Erfolg wird.

Aber auch Sie können bei diesem Vorhaben mithelfen. Deshalb einige Notwendige Verhaltensregeln:
 

An- & Abreise

  • Jeder Gast hat sich unverzüglich an der Rezeption anzumelden.

  • Die reguläre Anreise ist ab 15:00 Uhr möglich. Anreisende müssen bis 22:00 Uhr Ihren Platz erreicht haben.

  • Die Abreise muss regulär bis spätestens 11:00 Uhr erfolgt sein.

  • Bei verspäteter Abreise behalten wir uns vor eine zusätzliche Nacht in Rechnung zu stellen.

  • Ein kostenpflichtiger Early-Check-in (Anreise ab 11:30 Uhr) oder Late-Check-out (Abreise um 15:00 Uhr) ist nur mit vorheriger Absprache möglich.

Gäste

  • Besucher von Saisoncampern und Urlaubern müssen sich an der Rezeption anmelden und die entsprechende Gebühr für Tagesgäste lösen.

  • Die Besuchszeiten für Tagesbesucher sind von 9:30 bis 21:30 Uhr, danach wird der Betrag für eine Übernachtung fällig.

 

Ruhezeiten

  • 13:00 - 15:00 Uhr und von 22:00 - 07:00 Uhr

  • Das Befahren des Campingplatzes im Bereich der Stellplätze ist während der Ruhezeiten nicht gestattet.

  • Während der Ruhezeiten bleiben die Schranken ausnahmslos geschlossen.

  • Das Aufbauen von Zelten und Wohnwagen ist in dieser Zeit nicht gestattet.

  • Bei Missachten der Ruhezeiten wird ein Strafgeld von 20,00€ erhoben.

 

Stellplatz

  • Allen Anreisenden werden der gebuchte Stellplatz und die Aufstellrichtung zugewiesen. Das eigenmächtige Umstellen bzw. die Nutzung eines nicht gebuchten Platzes ist nicht gestattet.

  • Zufahrzeuge und Transportanhänger sind, außer zum Be- und Entladen, auf dem Parkplatz abzustellen. Wir behalten uns vor, in Ausnahmefällen eine Genehmigung zur Abstellung am Platz zu erteilen.

  • In der Kategorie I – Südbucht dürfen keinerlei Formen von Auslegwahre (Teppiche, Fußmatten/-abtreter, Zeltplanen, Camping-/Vorzeltteppiche etc.) ausgelegt werden. Bei jeder Zuwiderhandlung erheben wir eine Strafe von 50,00€.

  • Achten Sie auf die Natur. Der Umwelt zur liebe ziehen Sie bitte keine Gräben auf Ihrem Stellplatz.

  • Wir ersuchen Sie, Ihren Stellplatz, aber auch die Umgebung des Campingplatzes sauber zu halten. Bei der Abreise soll Ihr Stellplatz in derselben Ordnung sein, in der Sie ihn bei der Ankunft angetroffen haben.

 

Sicherheit

  • Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche liegt ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten (Eltern haften für Ihre Kinder).

  • Auf dem Campingareal und dessen Straßen ist jegliches, Ball – sowie Federball spielen usw. nicht erlaubt, hierfür steht am Spielplatz ein Volleyballfeld zur Verfügung.

  • Die Böschungen dürfen nicht mit dem Fahrrad befahren werden.

  • Die Badestellen sind nicht überwacht, Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt schwimmen gehen.

  • Die Steganlagen sind immer verschlossen zu halten und dürfen grundsätzlich nur betreten werden, wenn man dort angelegt hat.

  • Minderjährige dürfen die Steganlagen nur in Begleitung von Erwachsenen betreten, wenn diese ein eigenes Boot dort zu liegen haben. Ausgenommen sind Jugendliche ab 16 J., die allein mit dem Boot angereist sind.

  • Das Angeln an der Badewiese ist strengstens untersagt!

 

Tiere

  • Es ist regulär nur ein Haustier pro Stellplatz zugelassen. Wir behalten uns vor in Ausnahmen zu machen.

  • Hunde und Katzen dürfen auf dem Campingplatz nur an der Leine geführt werden.

  • Haustierbesitzer sind verpflichtet die Hinterlassenschaften sofort und restlos zu beseitigen. „Hundetüten“ gibt es in der Rezeption.

  • Es gelten absolute Aufenthaltsverbote für Haustiere auf der Liegewiese und auf dem Spielplatz!

  • Die Tiere im Gehege dürfen nur mit dem Futter gefüttert werden, das der Campingplatz bereitstellt.

  • Das Füttern von Wildvögeln, wie Enten, Gänsen oder Schwänen ist von Frühling bis Herbst nicht gestattet.

Fahrzeuge

  • Auf dem gesamten Areal gilt die StVO und damit Schrittgeschwindigkeit auch für alle Art von Fahrzeugen!

  • Zugfahrzeuge von Wohnwagen, zusätzliche PKW und Transportanhänger sind auf dem Parkplatz abzustellen. Ausnahmegenehmigung wird nur durch Platzwart.

  • Fahrzeuge nicht mit laufendem Motor stehen lassen.

  • Keine Autowäsche oder -reparaturen

  • E-Fahrzeuge (Autos und Motorräder) dürfen auf dem Campingplatz nur mit einem Stromzähler geladen werden.

 

Sauberkeit

  • Es ist die Pflicht der Erziehungsberechtigten, die jüngeren Kinder auf die Toilette oder zum Duschen zu begleiten.

  • Das Rauchen in den Sanitäranlagen ist untersagt.

  • Der anfallende Müll ist zu trennen und in Müllsäcke zu verpacken. Entsprechende Container finden Sie auf dem Müllentsorgungsplatz neben dem Hauptwaschhaus.

  • Abwässer dürfen nicht versickert werden, hierfür ist an der Seite des Waschhauses im Boden ein dafür vorgesehener Grau- und Abwasserschacht.


Rechtliches
 

  • Wir sind ein Erholungsgebiet im Landschaftsschutzbereich und befinden uns in einem Kurort. Daher ist das Grillen und Feuermachen strikt untersagt.

  • Für Unfälle, Verletzungen aller Art sowie für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum kann der Campingplatz Betreiber und das Gemeindeamt keine Haftung übernehmen.

  • Der Platzbetreiber und die von ihm ermächtigen Personen sind berechtigt, das Hausrecht zu jeder Zeit auszuüben, d. h., sie können die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen (ohne Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren), wenn dies im Interesse der andere Campinggäste liegt oder wenn gegen die bestehende Platzordnung verstoßen wurde.


    Haben Sie Wünsche und Anregungen, teilen Sie dies bitte an der Rezeption mit. Wir sind überzeugt, dass es Ihnen bei uns gefällt.

    Wir freuen uns über eine Rezension und ein Daumen bei Facebook, sowie anderen Netzwerken.

    Ihr Team vom Campingplatz Himmelreich

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